Dachgeschossausbau Genehmigung in NRW – was Sie wissen müssen

Der Dachgeschossausbau klingt einfach: Dachboden freiräumen, Dämmung rein, Wände hoch. Aber sobald die Baubehörde ins Spiel kommt, wird es unübersichtlich. Wir klären die Fragen – für Düsseldorf und NRW.

Grundregel: Wann ist eine Genehmigung nötig?

In Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Die sagt im Kern:

Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn durch den Ausbau neuer Wohnraum entsteht, die äußere Dachgestalt verändert wird oder eine Nutzungsänderung vorliegt.

Maßnahme Genehmigung nötig?
Reiner Innenausbau (ohne äußere Änderung)Meist verfahrensfrei
Einbau einer DachgaubeJa (Veränderung der Dachform)
Aufstockung des KniestockesJa (Veränderung der Dachform)
Nutzungsänderung (z.B. Büro → Wohnung)Ja (immer)
Errichtung einer EinliegerwohnungJa (Nutzungsänderung + ggf. weitere Auflagen)
Dämmung + Trockenbau innenNein (verfahrensfrei)

Verfahrensfreie Maßnahmen (§§ 62–62a BauO NRW)

Folgende Arbeiten sind in NRW ohne Baugenehmigung möglich:

Reiner Innenausbau

  • Dämmung einbauen
  • Trockenbau-Wände setzen
  • Elektrik und Heizung verlegen
  • Dachfenster einbauen (bis zu einer bestimmten Größe)
  • Bodenaufbau herstellen

Bedingung: Die Arbeiten verändern nicht die Tragfähigkeit des Daches und greifen nicht in die Dachkonstruktion ein.

Dachfenster

  • Einbau von Dachflächenfenstern bis 1,5 m² lichte Fensterfläche
  • Austausch von Dachfenstern (gleiche Größe)
  • Einbau von Lichtkuppeln bis 1,0 m²

Wichtig: Denkmalschutz

Bei denkmalgeschützten Gebäuden gelten andere Regeln – hier ist immer eine Genehmigung einzuholen.

Genehmigungspflichtige Maßnahmen

Dachgaube einbauen

Eine Gaube verändert die äußere Erscheinung des Daches – und damit die Statik. Das ist in NRW genehmigungspflichtig.

Was wird gebraucht:

  • Bauantrag mit Planunterlagen
  • Statische Berechnung für Gaube und Anschluss
  • Ggf. Nachbarschaftsrechtliche Zustimmung (Grenzbebauung)
  • Denkmalschutz-Prüfung (falls betroffen)

Dauer: Mit Genehmigungsphase 4–8 Wochen rechnen.

Nutzungsänderung

Aus einem Dachboden, der als "Lagerraum" genehmigt wurde, soll Wohnraum werden? Dann liegt eine Nutzungsänderung vor – und die ist immer genehmigungspflichtig.

Was wird gebraucht:

  • Nutzungsänderungsantrag
  • Nachweis über Brandschutz (Rettungswege, Rauchmelder)
  • Nachweis über Belichtung (Fensterflächen)
  • Ggf. Schallschutz-Nachweis
  • Ggf. Stellplatznachweis (in NRW teils gefordert)

Genehmigungsprozess Schritt für Schritt

Schritt 1: Vorab klären

Noch bevor Sie Pläne zeichnen lassen: Ist eine Genehmigung nötig? Wir prüfen das bei der Erstberatung vor Ort.

Schritt 2: Unterlagen zusammenstellen

  • Lageplan
  • Grundrisse (Bestand + Planung)
  • Schnitte (Längsschnitt, Querschnitt mit Gaube)
  • Ansichten (Vorderansicht, Seitenansicht mit Gaube)
  • Statische Berechnung (bei Gaube, Statik-Änderung)
  • Energiebedarfsausweis / GEG-Nachweis

Schritt 3: Bauantrag einreichen

Der Antrag geht bei der Stadt Düsseldorf – Bauaufsichtsamt ein.

Adresse: Stadt Düsseldorf, Bauaufsichtsamt, Ludwig-Erhard-Allee 1, 40227 Düsseldorf

Schritt 4: Genehmigungsphase

  • Normale Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen
  • Bei Gauben mit Nachbarschafts-Betroffenheit: länger (Einwendungsfrist)
  • Bei Denkmalschutz: zusätzliche Prüfung

Typische Auflagen in Düsseldorf

Nachbarschaftsrecht

  • Gauben müssen Mindestabstände zur Grundstücksgrenze einhalten
  • Bei Grenzbebauung: Zustimmung des Nachbarn nötig
  • In Düsseldorf gelten teils enge Grenzabstände durch dichte Bebauung

Gestaltungssatzungen

  • In einigen Stadtbezirken (z.B. Altstadt, Pempelfort) gibt es Gestaltungssatzungen
  • Gaubenform, Material, Farbe sind vorgeschrieben

Stellplätze

In NRW gibt es eine Stellplatzsatzung. Bei Nutzungsänderung kann die Schaffung von Wohnraum einen Stellplatznachweis auslösen. Die Ablösesumme beträgt aktuell ca. 25.000 € pro Stellplatz.

Was passiert ohne Genehmigung?

Das sollten Sie nicht machen. Wenn Sie ohne Genehmigung bauen und die Baubehörde es mitbekommt:

  • Baustopp – Die Arbeiten werden eingestellt
  • Rückbau-Anordnung – Teile oder der gesamte Ausbau müssen zurückgebaut werden
  • Bußgeld – Geldstrafe wegen illegaler Baumaßnahme
  • Probleme beim Verkauf – Käufer und Banken prüfen die Baugenehmigung; ohne Genehmigung gibt es keine Finanzierung

Kosten für die Genehmigung

PositionKosten
Bauantrag (Nutzungsänderung)Ca. 0,5–1 % der Baukosten (mind. 150 €)
Genehmigungsplanung Gaube800–2.000 €
Statik-Berechnung500–1.500 €
Stellplatz-Ablöse (falls nötig)Ca. 25.000 € pro Stellplatz

Die Kosten für die Genehmigung sind überschaubar – sie sollten Sie nicht abschrecken. Wir planen sie von Anfang an mit ein.

Beratung zur Genehmigung – Kostenlos

Wir prüfen Ihre Situation kostenlos bei der Erstbegehung. Sie wissen danach sofort, ob eine Genehmigung nötig ist und was auf Sie zukommt.

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