Grundregel: Wann ist eine Genehmigung nötig?
In Nordrhein-Westfalen gilt die Landesbauordnung (BauO NRW). Die sagt im Kern:
Eine Baugenehmigung ist erforderlich, wenn durch den Ausbau neuer Wohnraum entsteht, die äußere Dachgestalt verändert wird oder eine Nutzungsänderung vorliegt.
| Maßnahme | Genehmigung nötig? |
|---|---|
| Reiner Innenausbau (ohne äußere Änderung) | Meist verfahrensfrei |
| Einbau einer Dachgaube | Ja (Veränderung der Dachform) |
| Aufstockung des Kniestockes | Ja (Veränderung der Dachform) |
| Nutzungsänderung (z.B. Büro → Wohnung) | Ja (immer) |
| Errichtung einer Einliegerwohnung | Ja (Nutzungsänderung + ggf. weitere Auflagen) |
| Dämmung + Trockenbau innen | Nein (verfahrensfrei) |
